Auszug der behördlichen Erlaubnis des Kreises Düren für die Hundeschule und Hundepension „Jülicher Pfotentreff“.

Auch Hundeschulen sind seid 1. August 2014 erlaubnispflichtig und benötigen eine Sachkundeprüfung in Theorie und Praxis.

 

Wir sind Inhaber einer unbefristeten Erlaubnis für das Betreiben einer Hundepension sowie einer unbefristeten Erlaubnis als Hundetrainer nach §11 TierSchG vom Veterinäramt des Kreises Düren.

Wir sind Inhaber eines Sachkundenachweises zur Betreuung von Hunden  nach §10 (Hunde bestimmter Rassen)§11 (Große Hunde) sowie §3 (Gefährliche Hunde) des LHundG Nordrhein-Westfalen.